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Allgemeine Geschäftsbedingungen Unternehmensberatung Bergner.biz
Dr. Ingo Bergner, Hannover
Stand: 2023-02
1. Dienstvertrag
Die von uns mit unseren Kunden abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der
vereinbarten Leistungen (in der Regel gemessen am Zeitaufwand), nicht die Herbeiführung eines
bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches oder
sonstiges Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische
Entscheidung des Auftraggebers (Kunden) vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
2. Personaleinsatz und Abgrenzung
Wir sind berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur
Durchführung des Vertrages heranzuziehen.
Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen oder die Aufgaben einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft werden von uns aufgrund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht.
Diese Leistungen sind vom Auftraggeber (Kunden) selbst zu beauftragen und / oder bereitzustellen.
3. Daten des Kunden
Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber oder seinen
Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von uns im Rahmen
unserer Möglichkeiten un der Beauftragung auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche
Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.
4. Fälligkeit von Zahlungen
Unsere Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungstellung und
ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig,
wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Haftung
Unsere Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach § 1 des Vertrages ist auf die
Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt.
Wir sichern zu, dass wir gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit in
angemessenem Umfang versichert sind. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die
Versicherungsleistung beschränkt. Diese Regeln gelten auch, wenn wir für einen Erfüllungsgehilfen
oder einen sonstigen Beauftragten haften.
6. Urheberrechte
a) Urheberrechte der Auftragnehmer (Unternehmensberatung Bergner.biz, Dr. Ingo Bergner)
Mit der Übergabe der von den Auftragnehmern zur Durchführung dieses Vertrages erstellten Werke
an den Auftraggeber erhält dieser das begrenzte Recht der Weitergabe an Dritte. Dieses Recht
beschränkt sich auf die Personen, die direkt mit der Leistungserbringung in Zusammenhang gebracht
werden können (z.B. Kopien Seminarunterlagen für die direkten Seminarteilnehmer).
Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder zur Verfügungstellung von Dokumenten,
insbesondere auf elektronischem Weg ist nicht vereinbart. Das Recht der Urheber gilt ausschließlich.
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b) Urheberrechte des Auftraggebers (Kunde)
Der Auftraggeber behält das Urheberrecht an den von ihm zur Verfügung gestellten Daten und
Informationen. Deren Verwendung ist den Auftragnehmern nur zur Durchführung des Vertrages
gestattet.
7. Fremde Rechte
Für den Fall, dass bei der Durchführung des Vertrages Schriftwerke oder Software eingesetzt werden,
an denen Urheberrechte Dritter bestehen, erklären die Vertragsparteien, dass sie diese Rechte
beachten werden. Ein Übergang der Urheberrechte findet insoweit nicht statt.
8. Vertraulichkeit
Die Auftragnehmer werden über alle Daten und Informationen des Auftraggebers, die ihnen im
Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt werden, sowie über ihre
Arbeitsergebnisse Stillschweigen bewahren. Sie werden ihr Personal und alle Dritten, mit denen sie
zur Durchführung des Vertrages zusammenarbeiten, auf Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten.
Der Auftraggeber wird über die mit den Auftragnehmern vereinbarten Bedingungen und Konditionen
der Zusammenarbeit Stillschweigen bewahren. Deren Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung des
Auftragnehmers zulässig.
9. Haftung bei Erkrankung
Bei einer Erkrankung der Berater/in bemühen wir uns nach Absprache mit Ihnen um eine
angemessene Vertretung. Sollte eine Vertretung nicht möglich sein oder sollten höhere Gewalt oder
sonstige unvorhersehbare Ereignisse eine Absage einer Veranstaltung erforderlich machen, besteht
kein Anspruch auf Erstattung der gebuchten Veranstaltungs- und Übernachtungskosten oder
sonstiger Kosten gegenüber Bergner.biz.
10. Gerichtsstand und sonstige Vereinbarungen
Gerichtsstand ist das für den Dienstleister zuständige Gericht Hannover. Änderungen bedürfen der
Schriftform und werden in Form eines Nachtrages dokumentiert.
11. Abschlussklauseln
Sollten einzelne Bestimmungen eines Angebots oder einer Vereinbarung zur Zusammenarbeit als
Grundlage der Zusammenarbeit unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen dieses Angebotes oder einer Vereinbarung zur Zusammenarbeit nicht. Die
Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die
der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise
gerecht werden. Entsprechendes gilt für enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der
Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten
kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt
von ihnen bedacht worden wäre.
Änderungen, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, sollen schriftlich vereinbart
werden. Für die Vereinbarung zur Zusammenarbeit und die Durchführung gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort sind an
unserem Geschäftssitz.
– Ende der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmensberatung Bergner.biz – Dr.
Ingo Bergner –